
AI Act: Checkliste zur Kennzeichnung von Chatbots, KI-Texten und Bildern
Interaktive AI-Act-Checkliste für KMU: Rollen, Kennzeichnung, menschliche Prüfung und Nachweise für Chatbots, KI-Texte, Bilder und Deepfakes.
Philipp Kappe
Founder, IMScollect
Chatbots, KI-Texte, Bilder und Videos fallen nicht pauschal unter dieselbe Kennzeichnungspflicht. Entscheidend sind der konkrete Anwendungsfall, die Rolle des Unternehmens und die Frage, ob ein Mensch das Ergebnis tatsächlich prüft und redaktionell verantwortet. Dieser Beitrag ordnet die Prüfung ein; die vollständige interaktive Checkliste führt anschließend durch Entscheidung, Nachweis und Maßnahmenplanung.
Was seit August 2026 gilt
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Sie unterscheiden zwischen Pflichten der Anbieter eines KI-Systems und Pflichten der Unternehmen, die ein solches System einsetzen.
| Anwendungsfall | Zentrale Frage | Mögliche Pflicht |
|---|---|---|
| Chatbot oder Voicebot | Ist für einen verständigen und aufmerksamen Nutzer offensichtlich, dass er mit KI interagiert? | Anbieter müssen die Information grundsätzlich spätestens bei der ersten Interaktion ermöglichen. |
| KI-generiertes Bild, Audio, Video oder Text | Ist das Unternehmen Anbieter des erzeugenden Systems? | Synthetische Ausgaben müssen grundsätzlich maschinenlesbar markierbar sein. |
| Deepfake | Kann der Inhalt fälschlich echt oder authentisch erscheinen? | Betreiber müssen den künstlich erzeugten oder manipulierten Charakter offenlegen. |
| KI-Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Wurde der Text mit wirksamer menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung veröffentlicht? | Ohne diese Voraussetzungen kann eine Offenlegung erforderlich sein. |
Nicht jedes KI-Ergebnis braucht denselben sichtbaren Hinweis. Die maschinenlesbare Markierung auf Anbieterseite ist etwas anderes als die sichtbare Offenlegung durch einen Betreiber. Eine dokumentierte Einzelfallentscheidung ist deshalb belastbarer als der pauschale Satz „mit KI erstellt“.
Anbieter oder Betreiber: Die Rolle wird je Anwendung bestimmt
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Ein Unternehmen kann je nach Anwendung eine oder beide Rollen haben.
Bei einem eingekauften Website-Chatbot liegt die technische Informationspflicht aus Artikel 50 Absatz 1 grundsätzlich beim Anbieter des direkt interagierenden Systems. Das einsetzende Unternehmen sollte trotzdem prüfen, ob der Hinweis im tatsächlichen Nutzungskontext sichtbar ist und wie technische sowie vertragliche Verantwortung geregelt sind.
Die Rolle sollte daher nicht einmal pauschal für das ganze Unternehmen festgelegt werden. Ein fremder Chatbot, eine intern entwickelte Anwendung und ein KI-gestützter Redaktionsprozess können unterschiedlich einzuordnen sein.
Sechs Fragen für die erste Prüfung
Diese Fragen zeigen, ob eine vertiefte Bewertung erforderlich ist:
- Interagieren Kunden, Bewerber oder andere Personen direkt mit dem KI-System?
- Ist für die betroffene Person ohne zusätzlichen Hinweis erkennbar, dass KI beteiligt ist?
- Erzeugt oder verändert das System Text, Bild, Audio oder Video?
- Kann ein Inhalt fälschlich als echt oder authentisch erscheinen?
- Wird ein KI-Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren?
- Gibt es einen tatsächlichen menschlichen Prüfprozess und eine klar benannte redaktionell verantwortliche Person?
Eine belastbare Entscheidung braucht zusätzlich Informationen zum Systemanbieter, zur technischen Markierung, zum Veröffentlichungsweg und zu möglichen Ausnahmen. Genau diese Angaben führt die vollständige Checkliste zusammen.
Was die vollständige PDF enthält
Die vollständige Arbeitsunterlage umfasst:
- Erfassung des KI-Anwendungsfalls und der Unternehmensrolle
- zehn Prüffragen zu Kennzeichnung, technischer Markierung und Deepfakes
- gesonderte Prüfung von KI-Texten und redaktioneller Kontrolle
- Nachweisregister mit Ablage, Verantwortung und nächstem Prüftermin
- kompakte Einordnung für ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 27001:2022
- Gesamtentscheidung und Maßnahmenplan
- 158 interaktive Formularbereiche einschließlich echter Optionsgruppen für „Ja“, „Nein“ und „offen“
Die Felder sind umlautfähig, speicherbar und ohne PDF-JavaScript umgesetzt. Die Checkliste kann damit digital bearbeitet oder ausgedruckt in einer Prüfung verwendet werden.
Vom Prüffall zum integrierten Compliance-Prozess
Die KI-Verordnung stammt nicht aus einer ISO-Norm. Trotzdem braucht ein Unternehmen dafür keinen isolierten Sonderprozess. Anwendbarkeit, Verpflichtung, Verantwortung, Maßnahme, Nachweis und nächste Bewertung können in einem gemeinsamen Rechts- und Compliance-Prozess geführt werden.
| Managementsystem | Nutzbarer Beitrag | Fachliche Grenze |
|---|---|---|
| ISO 9001:2015 | Prozessverantwortung, Kompetenz, dokumentierte Information und Änderungssteuerung | Der AI Act wird nicht automatisch zur Qualitätsanforderung. Entscheidend ist der Bezug zu Produkten, Dienstleistungen und Kundenprozessen. |
| ISO 14001:2015 | Erprobte Systematik für bindende Verpflichtungen und Bewertung der Einhaltung | Der AI Act ist grundsätzlich keine Umweltrechtsvorschrift. Umweltrechtliche Verpflichtungen bleiben getrennt gekennzeichnet. |
| ISO 27001:2022 | Systeminventar, rechtliche Anforderungen, Lieferanten, Änderungen und Schutz von Nachweisen | Ein ISMS strukturiert den Prozess, ersetzt aber nicht die rechtliche Rollen- und Pflichtenprüfung. |
Integration bedeutet einen gemeinsamen Steuerungsprozess. Sie bedeutet nicht, jede Rechtsvorschrift künstlich jeder Norm zuzuordnen. Wo gemeinsame Abläufe tragen und wo die fachliche Trennung bleiben muss, zeigt das Whitepaper „Integriertes Managementsystem: was ISO 9001, 14001 und 27001 wirklich teilen“.
Fazit
Die Transparenzpflichten lassen sich nicht mit einem allgemeinen KI-Hinweis erledigen. Zuerst müssen Anwendungsfall und Rolle geklärt werden. Danach folgen Kennzeichnungsentscheidung, technische oder sichtbare Umsetzung, menschliche Freigabe und ein belastbarer Nachweis.
Die interaktive Checkliste bündelt diese Schritte in einem ausfüllbaren Arbeitsdokument. IMScollect kann die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten, Maßnahmen, Dokumente und Prüftermine anschließend miteinander verknüpfen. Die rechtliche Bewertung des konkreten Einsatzes bleibt Aufgabe des Unternehmens und seiner fachlichen Beratung.
Häufige Fragen
Müssen alle KI-generierten Texte gekennzeichnet werden?▾
Nein. Für Betreiber erfasst Artikel 50 insbesondere veröffentlichte KI-Texte zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Eine Offenlegung kann entfallen, wenn eine echte menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine Person redaktionell verantwortlich ist.
Muss ein Chatbot sagen, dass er eine KI ist?▾
Artikel 50 Absatz 1 verpflichtet den Anbieter, direkt interagierende KI-Systeme so zu gestalten, dass Menschen über die KI-Interaktion informiert werden, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Der Hinweis muss klar, zugänglich und spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen.
Wann muss ein KI-Bild oder Deepfake gekennzeichnet werden?▾
Anbieter generativer Systeme müssen bestimmte synthetische Ausgaben technisch markierbar machen. Betreiber müssen Deepfakes grundsätzlich offenlegen; die konkrete Form und mögliche Besonderheiten für künstlerische oder fiktionale Werke müssen anhand des Anwendungsfalls geprüft werden.
Was ist beim AI Act der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?▾
Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein. Ein Unternehmen kann je nach Anwendungsfall unterschiedliche Rollen haben.
Welche Nachweise sollte ein KMU zur KI-Kennzeichnung aufbewahren?▾
Sinnvoll sind ein KI-Inventar, die Rollenbewertung, die Kennzeichnungsentscheidung mit Begründung, die verwendete Hinweisfassung, technische Dokumentation sowie Nachweise über menschliche Prüfung, redaktionelle Verantwortung und Freigabe.
Quellen
- Europäische Kommission: Commission starts enforcing AI Act rules and new transparency requirements
- Europäische Kommission: Guidelines on AI transparency obligations
- AI Act Service Desk: Article 50 - Transparency obligations for providers and deployers
- Gleiss Lutz: Update zur KI-Transparenz in der Werbung
- it-daily: AI Act Artikel 50 - KI-Kennzeichnung wird zur CMS-Aufgabe
- Personalwirtschaft: EU AI Act - Transparenzpflichten seit August 2026
- AI Act Service Desk: Artikel 3 - Begriffsbestimmungen
- AI Act Service Desk: Artikel 99 - Geldbußen
- AI Act Service Desk: Artikel 113 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Europäische Kommission: FAQ zum Digital Omnibus



